Brandschaden
Warum unser Betrieb der richtige Partner für Brandschadensanierung ist
Brandschäden sind weit mehr als sichtbare Rußablagerungen oder Geruchsbelastungen. Nach einem Brand liegen regelmäßig kontaminierte Bereiche mit gefährlichen Stoffen vor – darunter Ruß, Brandkondensate, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), flüchtige organische Verbindungen (VOC) sowie weitere toxische Rückstände aus verbrannten Baustoffen und Kunststoffen.
Die fachgerechte Sanierung solcher Schäden erfordert spezielle Gefahrstoff- und Arbeitsschutzkompetenz, die deutlich über eine klassische Reinigung hinausgeht.
Unser Betrieb erfüllt diese Anforderungen nachweislich.
Zertifizierte Fachkunde für kontaminierte und brandschadstoffbelastete Bereiche
Wir verfügen über die Fachkunde nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B, einschließlich des Zusatzes nach § 7 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung. Diese Qualifikation berechtigt uns ausdrücklich, auch besonders gefährliche Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen verantwortlich zu planen, zu leiten und durchzuführen.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Fachkunde ist die Brandschadensanierung gemäß TRGS 551, welche Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie Ruß und PAK regelt. Diese Stoffe sind bei Brandschäden regelmäßig vorhanden und erfordern besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Was diese Qualifikation für unsere Auftraggeber bedeutet
Auf Grundlage unserer Fachkunde sind wir befugt, Brandschäden vollständig und regelwerkskonform zu bearbeiten – vom Erstbefund bis zur Wiederherstellung.
Dazu gehören unter anderem:
- Fachkundige Bewertung von Brandschäden und Schadstoffbelastungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV
- Planung und Umsetzung von Sicherheits- und Schutzkonzepten
- Festlegung von Abschottungen, Unterdruckhaltungen und Hygienemaßnahmen
- Reinigung ruß- und schadstoffbelasteter Oberflächen
- Rückbau und Entsorgung kontaminierter Materialien
- Brandschadensanierung nach TRGS 551 (PAK, Ruß, Brandkondensate)
- Geruchsneutralisation und Dekontamination, z. B. mittels Ozonisierung, unter Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
- Fachliche Leitung und Überwachung aller Arbeiten
- Regelwerkskonforme Dokumentation der Sanierungsmaßnahmen
Gefahrstoff-Fachkunde: kein Standard, sondern Voraussetzung
Viele Brandschäden werden durch Dienstleister bearbeitet, die über keine explizite Gefahrstoff-Fachkunde verfügen. Sobald jedoch kontaminierte Bereiche, krebserzeugende Stoffe oder erhöhte Expositionen vorliegen, schreibt die Gefahrstoffverordnung vor, dass die Arbeiten nur unter Leitung einer fachkundigen Person durchgeführt werden dürfen.
Durch unsere Qualifikation nach § 7 Abs. 7 GefStoffV erfüllen wir diese Voraussetzung. Damit bieten wir unseren Auftraggebern Rechtssicherheit, klare Verantwortlichkeiten und ein nachweislich fachgerechtes Vorgehen.
Mehr als Reinigung – strukturierte Brandschadensanierung
Unsere Arbeit endet nicht bei der Entfernung sichtbarer Rückstände. Wir betrachten Brandschäden ganzheitlich:
- Bewertung der tatsächlichen Kontamination
- Abwägung zwischen Reinigung, Sanierung und Austausch
- Schutz von Nutzern, Beschäftigten und Folgegewerken
- Nachhaltige Wiederherstellung belasteter Bereiche
So stellen wir sicher, dass Brandschäden nicht nur optisch beseitigt werden, sondern gesundheitlich und technisch sicher.
Für Auftraggeber mit hohen Anforderungen
Unsere Brandschadensanierung richtet sich an:
- Versicherungen und Schadenregulierer
- Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
- Gewerbliche und industrielle Betreiber
- Öffentliche Auftraggeber
- Private Eigentümer
Unser Anspruch
Brandschäden fachkundig, sicher und regelwerkskonform sanieren – mit nachgewiesener Gefahrstoff- und Brandschadenkompetenz.
