Schimmelschäden

Fachkundig erfassen, bewerten und sicher sanieren

Schimmelschäden stellen besondere Anforderungen an Fachkunde, Arbeitssicherheit und Schadstoffkompetenz. Sie betreffen nicht nur die Bausubstanz, sondern immer auch den Gesundheitsschutz von Nutzern und Beschäftigten sowie die rechtssichere Durchführung der Sanierung.

Wir sind zertifiziert nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B, einschließlich des Zusatzbausteins nach § 7 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung. Diese Qualifikation befähigt uns ausdrücklich, auch großflächige und komplexe Schimmelschäden fachgerecht aufzunehmen, zu bewerten und unter Einhaltung aller relevanten Schutz- und Sicherheitsanforderungen zu sanieren.


 

Zusatzqualifikation Gefahrstoffe – ein entscheidender Unterschied


Nicht jede Schimmelsanierung ist gleich. Sobald Schimmelpilze in größerem Umfang auftreten oder Bauteile, Dämmstoffe oder Hohlräume betroffen sind, handelt es sich um Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen mit Gefahrstoff- und Biostoffbezug.

Unsere Fachkunde umfasst nicht nur allgemeine Schimmelsanierung, sondern explizit auch den Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, wie sie bei Schimmel- und Feuchteschäden regelmäßig auftreten. Dieser zusätzliche Qualifikationsbaustein ist nicht automatisch Bestandteil jeder Ausbildung und stellt einen wesentlichen Unterschied zu vielen Marktteilnehmern dar.

Er erlaubt uns, besonders gefährliche Tätigkeiten im Sinne der Gefahrstoffverordnung verantwortlich zu planen, zu leiten und zu überwachen.


 

Unsere Leistungen bei Schimmelschäden


Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche und fachlich fundierte Bearbeitung von Schimmelschäden, unter anderem:

 

  • Fachkundige Schadenaufnahme und Ursachenbewertung
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV
  • Entwicklung individueller Sicherheits- und Sanierungskonzepte
  • Planung von Abschottungs-, Unterdruck- und Hygienemaßnahmen
  • Sanierung großflächiger Schimmelschäden und mikrobieller Kontaminationen
  • Fachgerechter Rückbau befallener Materialien
  • Organisation von Dekontamination und Entsorgung
  • Fachliche Leitung und Überwachung der Arbeiten
  • Regelwerkskonforme Dokumentation

 

Dabei richten wir uns konsequent nach den einschlägigen technischen Regeln und dem aktuellen Stand der Technik.


 

Mehr als Oberflächenbehandlung


Schimmel ist selten ein reines Reinigungsproblem. Nachhaltige Lösungen erfordern fachliche Bewertung, strukturierte Schutzmaßnahmen und klare Verantwortlichkeiten.


Durch unsere Qualifikation nach TRGS 524 einschließlich des Gefahrstoff-Zusatzes bieten wir keine pauschalen Standardlösungen, sondern eine rechtssichere, nachvollziehbare und gesundheitsorientierte Schimmelsanierung – auch bei anspruchsvollen Schadenslagen.


 

Für Auftraggeber mit Verantwortung


Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:

  • Versicherungen und Schadenregulierer
  • Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
  • Gewerbliche Eigentümer und Betreiber
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Private Eigentümer mit komplexen Schimmelschäden

 

Warum Gefahrstoff-Fachkunde bei Schimmelschäden entscheidend ist

 

Schimmelpilze gelten nicht nur als hygienisches Problem, sondern werden im Rahmen der Arbeitsschutz- und Gefahrstoffregelwerke als biologische Arbeitsstoffe eingeordnet. Insbesondere bei großflächigem Befall, verdeckten Schadenslagen oder Arbeiten mit erhöhter Sporenfreisetzung handelt es sich um Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.


In solchen Fällen reicht eine rein handwerkliche Qualifikation nicht aus.


Unsere Gefahrstoff-Fachkunde nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B einschließlich § 7 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung stellt sicher, dass:

  • gesundheitliche Risiken für Nutzer und Beschäftigte fachgerecht beurteilt werden
  • geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt werden
  • Abschottungs- und Unterdruckkonzepte regelwerkskonform geplant werden
  • Sanierungsarbeiten kontrolliert und sicher durchgeführt werden
  • rechtliche Vorgaben aus GefStoffV und Biostoffrecht eingehalten werden


Dieser zusätzliche Qualifikationsbaustein ist nicht automatisch Bestandteil jeder Schimmelsanierung. Er ist jedoch zwingend erforderlich, sobald Schimmelschäden eine relevante Gefährdung darstellen oder in größerem Umfang auftreten.


Für Auftraggeber bedeutet das:

mehr Sicherheit, klare Verantwortlichkeiten und eine Sanierung, die nicht nur sichtbar sauber, sondern auch fachlich und rechtlich belastbar ist.


Unser Anspruch

Schimmelschäden fachkundig, sicher und regelwerkskonform sanieren – mit Qualifikation, die über den Standard hinausgeht.


 

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